Man sollte sich dann testen lassen, wenn man Gewissheit über eine mögliche Infektion mit dem
Coronavirus haben möchte.
Vor allem vor Besuchen im Krankenhaus und Altersheim oder einer Rückkehr zum Arbeitsplatz,
außerdem vor Treffen mit der Familie und Freund*innen, ist ein Test zu empfehlen.
Der Test dauert bei uns zwischen 5-7 Minuten.
20 Minuten später erhält man per Mail das Testergebnis.
Eine Probe wird durch einen Abstrich im Nasen-Rachen-Raum entnommen und unmittelbar im Anschluss ausgewertet.
Kurze Zeit später erhält man per Mail das Testergebnis.
Wenn der Antigen-Schnelltest positiv ausfällt, ist ein Bestätigungstest mit einer PCR-Untersuchung notwendig.
Sie müssen sich bis dahin zu Hause isolieren und alle unnötigen Kontakte vermeiden.
Wir empfehlen dazu einen Termin in einer Corona-Schwerpunktpraxis zu vereinbaren
und diese dann möglichst allein und mit einer FFP2 Atemschutzmaske aufzusuchen.
Die Adressen der Ärzte, die PCR-Tests durchführen finden Sie hier
Die Corona Bestimmungen sind weltweit unterschiedlich. Allgemein entscheidet das jeweilige Land welcher Nachweis
benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren
Informationen zu Bestimmungen finden sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Liefert der Schnelltest ausnahmsweise ein ungültiges Ergebnis, werden Sie
umgehend informiert und können den Test kostenfrei wiederholen.
Circa 20 Minuten nach dem Test erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung, dass Ihr Ergebnis vorliegt.
Das Ergebnis ist online für 24 Stunden sichtbar, in dieser Zeit muss es abgerufen werden.
Passiert das nicht, muss ein neuer Test (kostenpflichtig) durchgeführt werden.
Wenn Sie akute Corona-Symptome haben, dürfen Sie den Corona-Antigen-Schnelltest zum Schutz unserer
Mitarbeiter und anderer Testprobanden nicht bei uns machen.
Grundsätzlich dürfen Personen ab zehn Jahren getestet werden.
Eltern müssen jedoch für Kinder unter 14 Jahren den Termin buchen und dabei anwesend sein.
Kinder ab 14 Jahren dürfen, mit einer Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten,
einen Test buchen und eigenständig den Termin wahrnehmen.
Mit der Terminvereinbarung erklären Sie sich einverstanden, die Kosten der Buchung selbst zu tragen.
Ob Sie die Kosten im Nachgang ersetzt bekommen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenden Sie sich
dazu bitte an Ihre Krankenversicherung oder Ihren Arbeitgeber.
Halten Sie sich an die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI), insbesondere die AHA+C+L Regeln:
Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, Alltagsmasken tragen, die Corona-WarnApp nutzen und regelmäßiges Lüften.
Die Mitarbeiter dürfen keine personenbezogen Daten zu den Ergebnissen einsehen und können keinen Support
außerhalb des Kaufprozesses leisten. Der QR-Code kann am Empfang des Testzentrums erneut gedruckt werden
(Kaufticket vorzeigen und scannen lassen).
Aufgrund der Weihnachtszeit erwarten wir ein erhöhtes aufkommen, bitte buchen Sie Ihren Termin rechtzeitig.
Am Empfang. Direkt im Eingangsbereich.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem gebuchten Termin.
Das Ticket & ein gültiger Lichtbildausweis muss mitgebracht werden.
Nein. Ausgenommen sind unterstützungsbedürftige Personen.
Es gibt für jeden Zeitslot ein bestimmtes Kontingent. Wählen Sie ein Zeitfenster in dem ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Der Antigen-Schnelltest weist eine Sensitivität von 95,65 % und eine Spezifität von 99,02 % auf. Er erfüllt damit die gesetzlichen
Anforderungen und kann SARS-CoV-2 mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nachweisen oder ausschließen.
Selbstverständlich können Sie sich beliebig oft kostenpflichtig Termine buchen.
Die Corona Bestimmungen sind weltweit unterschiedlich. Allgemein entscheidet das jeweilige Land welcher Nachweis
benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren
Informationen zu Bestimmungen finden sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Ja, das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus
einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen ist.
Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.